Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Gemeinde Zschepplin
Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Naundorf an der Bahnlinie“ beschlossen (Beschluss-Nr. 21/2023).
Das Plangebiet befindet sich im südwestlichen Teil der Gemeinde Zschepplin, südwestlich der Ortslage Naundorf. Es liegt vollständig in der Flur 3 der Gemarkung Naundorf, nördlich entlang der Bahnstrecke Halle-Cottbus und südlich der Ortsverbindungsstraße Wölkau-Naundorf auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 2/1, 5/1, 6/1, 7/1, 23/3, 24/2, 25/2, 26/3, 114/26, 115/26, 125/31, 126/31, 130/32, 131/33, 133/34, 135/34, 138/35, in der Gemarkung Naundorf, Flur 3 auf einer Gesamtfläche von 56,06 Hektar. Er ist in der beigefügten Abbildung dargestellt.
Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden:
politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung und damit Stärkung der Unabhängigkeit von ausländischen Energieimporten
Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Gemeinde Zschepplin
Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes
Naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen durch die Anlage von Gehölzstrukturen, Blühwiesen und extensivem Brachland
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt, für die Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Da die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans diesem Vorhaben entgegenstehen, wird der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.
Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Naundorf an der Bahnlinie“ gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 45/2024). Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung mit Umweltbericht wird in der Zeit vom
24.10.2024 bis einschließlich 25.11.2024
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie über das zentrale Landesportal unter
ttps://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1046609
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in den Räumlichkeiten des Verwaltungsverbands Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg während der nachfolgenden Zeiten ausgelegt.
Montag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an oder an
erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Verwaltungsverband Eilenburg-West die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, E-Mail zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Zschepplin, 26.09.2024 gez. Kay Kunath
Bürgermeister
Übersichtsplan Geltungsbereich
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Beschlossene Bebauungspläne zur dauerhaften Veröffentlichungen
vorhabenbezogener Bebauungsplan "Obstbaumschule Zschepplin - Baumschule für alte Obstgehölze"
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Bekanntmachung der Gemeinde Zschepplin
Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Hohenprießnitz“ beschlossen (Beschluss-Nr. 7/2023).
Das Plangebiet befindet sich im Osten des Gemeindegebietes der Gemeinde Zschepplin, westlich der Bundesstraße B 107 zwischen den Ortslagen Hohenprießnitz und Zschepplin auf dem Flurstück 118 in der Flur 1 der Gemarkung Hohenprießnitz. Es wird im Norden von einem schmalen Streifen landwirtschaftlicher Fläche auf demselben Flurstück, im Osten von der Bundesstraße 107 in der Flur 2, sowie im Süden von der Gemarkung Zschepplin, Flur 4 begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 57 Hektar und ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt (nicht maßstäblich).
Räumlicher Geltungsbereich
(RAPIS 04/2024)
Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden:
politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung
Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Gemeinde Zschepplin
Naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen durch die Anlage von Gehölzstrukturen und extensivem Brachland
Nach der Erarbeitung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans findet die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung mit Umweltbericht wird in der Zeit vom
15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.eilenburg-west.de/texte/seite.php?id=177135 und
www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie im zentralen Landesportal unter www.bauleitplanung.sachsen.de
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in den Räumlichkeiten des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg während der nachfolgenden Zeiten ausgelegt.
Montag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an oder
erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen steht neben der Bauverwaltung des Verwaltungsverbands Eilenburg-West die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 8 83 61-0, Fax (0 33 62) 8 83 61-59, E-Mail
zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Zschepplin, 25.06.2024
gez. Kay Kunath
Bürgermeister
B-Plan Solarpark Hohenprießnitz
20240626_23-055_vBP PV Hohenprießnitz Vorentwurf_Begründung
20240626_23-055_vBP PV Hohenprießnitz Vorentwurf_Planzeichnung
20240626_23-055_vBP PV Hohenprießnitz Vorentwurf_Umweltbericht
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