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Grundsteuer 2025-keine Zahlung ohne neuen Bescheid

Zschepplin, den 08. 11. 2024

Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid – 

Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid!

 

Werte Bürgerinnen und Bürger,

 

aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. 

In diesem Zusammenhang wurde Ihnen durch das zuständige Finanzamt der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, Hauptveranlagung auf den 1.1.2025, übermittelt.

Der Gemeinderat der Gemeinden Jesewitz und Zschepplin hat in den Oktobersitzunen auf Basis aller Messbeträge neue Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B festgesetzt.

Dabei wurde berücksichtigt, dass das Grundsteueraufkommen für die Gemeinde insgesamt aufkommensneutral bleibt. Im Einzelfall kann die Neubewertung des Grundstückes jedoch deutlich abweichen. 

 

Der Verwaltungsverband Eilenburg-West informiert im Auftrag beider Gemeinden, dass Ihnen die ab 2025 gültigen Grundsteuerbescheide rechtzeitig bis zur ersten Hauptfälligkeit am 15. Februar 2025 zugestellt werden.

Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, beenden Sie diesen bitte! 

Sofern Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird Ihnen mit Übermittlung des neuen Grundsteuerbescheides der Lastschrifteinzug angekündigt. 

Wenn dies nicht der Fall ist, bitten wir Sie um Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates bzw. um Erstellung eines neuen Dauerauftrages bei Ihrem Kreditinstitut.

 

Im Auftrag der Gemeinden Jesewitz und Zschepplin

Claudia Büchel

Verbandsvorsitzende

 

Hebesatzsatzung der Gemeinde Jesewitz

Hebesatzsatzung der Gemeinde Zschepplin

Zum Formular Einzugsermächtigung