Zustimmungserklärung Personensorgeberechtigte/r Antrag Kinder-Dokumente
Allgemeine Informationen
Den Kinderreisepass für ein Kind, das Deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie bis zum 12. Lebensjahr des Kindes beantragen.
Seit dem 1.11.2005 ist bei der Ausstellung eines Kinderreisepasses ein biometrisches Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes, vorgeschrieben. Für das Lichtbild gelten die neuen Lichtbildanforderungen.
Die Anwesenheit Ihres Kindes bei der Beantragung eines Kinderreispasses oder der Aktualisierung des Lichtbildes – unabhängig vom Alter des Kindes – ist Pflicht.
Zur Ausstellung bzw. zur Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf es der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Besteht keine gemeinsame elterliche Sorge, ist der rechtskräftige Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichtes, die Urkunde über die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigte Sorgeerklärung oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen.
Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) vor.